AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

I. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma idm Industrieservice & Drucklufttechnik Magdeburg GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die die Firma idm GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für diese unverbindlich. Dies gilt auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Kunden durch Auftragserteilung, spätestens aber durch Abnahme der Leistungen anerkannt.

II. Angebote

Die zu Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An speziell ausgearbeitete Angebote und Sonderleistungen hält sich die Firma idm GmbH für längstens 4 Wochen gebunden.

III. Auftragsbestätigung und Gültigkeit

Aufträge zur sofortigen Realisierung werden nicht gesondert bestätigt, sofern die in der Bestellung vorgeschriebenen Konditionen bezüglich Preis, Realisierungszeitraum und sonstigen Bedingungen von der Firma idm GmbH anerkannt werden.
Bei Rahmen- oder Abrufaufträgen ohne vollständige Termineinteilung gelten die bestätigten Preise und sonstigen Konditionen längstens für ein Jahr.

IV. Preis und Zahlungen

Der Kunde erhält von der Firma idm GmbH gemäß seinen Anforderungen einen Kostenvoranschlag als Anlage zum Vertrag bzw. die bei Vertragsabschluss gültigen Stundenverrechnungssätze.
Eingetretene Tarif- und Material- sowie andere Kostenerhöhungen berechtigen die Firma idm GmbH, ihre Leistungsansprüche entsprechend zu erhöhen. Die Zahlung der Rechnung ist 14 Tage nach Rechnungslegung in voller Höhe des Rechnungsbetrages zu leisten. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt vorbehalten. Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma idm GmbH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Vertragspartner eine geringere Belastung nachweist. Von Kaufleuten werden Mindestzinsen ab Fälligkeit gemäß der §§ 352, 353 HGB erhoben. Die Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen von der Firma idm GmbH ist nicht statthaft. Mahnkosten, Kosten der Einzugsinstitute und daraus resultierende Gerichts- und Rechtshilfekosten gehen zu Lasten des Schuldners. Die Firma idm GmbH ist berechtigt, bei längerfristig laufenden Aufträgen etappenweise Zwischenrechnungen zu erstellen, die den Zahlungsbedingungen unterliegen.

V. Lieferung

Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma idm GmbH, im Falle der unwidersprochenen sofortigen Lieferung die Bestellung maßgebend. Nebenabreden bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Liefertermine, die vereinbart werden können, bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Vertragspartner zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Auslieferungslager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Leistungs- und Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma idm GmbH die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen oder ähnliche Ereignisse, hat die Firma idm GmbH nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen. Sie berechtigen die Firma idm GmbH, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Versand von Liefergegenständen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, zu dem der Liefergegenstand das Auslieferungslager verlässt und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma idm GmbH noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Verzögert sich die Lieferung oder der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

VI. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren und ausgeführten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Firma idm GmbH. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der Firma idm GmbH. Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrages nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf die Firma idm GmbH übergeht. Im Falle der Vermischung, Weiterverarbeitung tritt anstelle des Eigentumsanspruchs der dem Rechnungswert der Firma idm GmbH entsprechende Anteil an der hergestellten Ware. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch die Firma idm GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

VII. Gewährleistung und Haftung

Mängel der gelieferten Ware hat der Vertragspartner schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Ware unverzüglich nach dem Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherten Eigenschaften zu untersuchen. Mängel, die bei dieser Untersuchung entdeckt werden können, sind innerhalb einer Woche durch schriftlich Anzeige an die Firma idm GmbH zu rügen. Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung erfolgt nach billigem Ermessen unterliegender Wahl der Firma idm GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Dies gilt für alle Mängel, die sich innerhalb von 6 Monaten seit Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung herausstellen und den Liefergegenstand unbrauchbar machen oder in seiner Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigen. Das Recht des Vertragspartners, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, erlischt in allen Fällen, vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an, in 6 Monaten, frühstens
mit dem Ablauf der Gewährleistungsfrist. Für das Ersatzstück oder die Nachbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Für seitens des Vertragspartners oder Dritter unsachgemäß, ohne vorherige Genehmigung der idm GmbH vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Die Firma idm GmbH haftet für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Ausführung Ihrer Tätigkeit entstanden sind. Der Kunde trägt das Risiko für die vollständige Information der Fima idm GmbH über Besonderheiten und Mängel der einzelnen Maschinen, Anlagen und Vertragsobjekte. Er räumt der Firma idm GmbH das Recht ein, sich durch Einsichtnahme in entsprechende maschinentechnische Unterlagen Klarheit über alle zu ordnungs- und sachgemäßen Ausführung ihrer Arbeit erforderlichen Informationen zu verschaffen, sowie sich gegeben falls eine bildtechnische Dokumentation zu erstellen.

VII. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllung für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Magdeburg.